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   BVerwG, 08.11.1985 - 2 CB 61.85   

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https://dejure.org/1985,6131
BVerwG, 08.11.1985 - 2 CB 61.85 (https://dejure.org/1985,6131)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1985 - 2 CB 61.85 (https://dejure.org/1985,6131)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1985 - 2 CB 61.85 (https://dejure.org/1985,6131)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer begründeten Voreingenommenheit eines Beurteilenden - Nachprüfung einer dienstlichen Beurteilung - Berücksichtigung eines vorausgegangenen Verhaltens für die Beurteilung der Voreingenommenheit - Einschränkung der bisherigen Rechtsprechung zur ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1985 - 2 CB 61.85
    Die grundsätzliche Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus dem auch von der Beschwerde zitierten Urteil des beschließenden Senats vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - (BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] = DÖD 1980, 206 ff.).

    Der angefochtene Beschluß weicht entgegen der Auffassung des Klägers (III. der Beschwerdeschrift) nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem bereits zitierten und in BVerwGE 60, 245 ff. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] und DÖD 1980, 206 ff. veröffentlichten Urteil des beschließenden Senats ab.

  • BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1985 - 2 CB 61.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, wenn das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und durch Beschluß zu entscheiden (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - , vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1985 - 2 CB 61.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, wenn das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und durch Beschluß zu entscheiden (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - , vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 CB 8.79

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Absehen von einer mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1985 - 2 CB 61.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, wenn das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung abzusehen und durch Beschluß zu entscheiden (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - , vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - und vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 26.80 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1985 - 2 CB 61.85
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 4.78

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Umfang der

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1985 - 2 CB 61.85
    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - (Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 14) die volle Überprüfbarkeit der dienstlichen Beurteilung im Widerspruchsverfahren rechtsgrundsätzlich bejaht.
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1985 - 2 CB 61.85
    Hiernach ist ein Aufklärungsmangel nur dann ordnungsgemäß bezeichnet, wenn die angeblich nicht aufgeklärte Tatsache konkret unter Angabe des Beweismittels benannt wird, dessen Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, und wenn ferner angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Aufklärung beruht oder beruhen kann (vgl. z.B. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 24.08.1976 - 2 B 30.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Mängel des

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1985 - 2 CB 61.85
    Bei dem unter V c) der Beschwerdeschrift gerügte Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO, der darin liegen soll, daß der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht benannte Zeuge nicht vernommen wurde, vernachlässigt die Beschwerde, daß als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ausschließlich dem Verfahren vor dem Berufungsgericht anhaftende Mängel in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - und vom 24. August 1976 - BVerwG 2 B 30.76 -).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1985 - 2 CB 61.85
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1985 - 2 CB 61.85
    Denn nach dieser Vorschrift bedarf es nicht nur der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der die Berufungsentscheidung vermeintlich abweicht, sondern auch der Darlegung, mit welchen sachlich-rechtlichen Ausführungen in ihren tragenden Gründen die in der Vorinstanz ergangene Entscheidung von den tragenden Gründen in der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - ).
  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 20.63

    Rechtsmittel

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